Eine Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland,
beschlossen von der Mitgliederversammlung am 2. März 2011 in Berlin
beschlossen von der Mitgliederversammlung am 2. März 2011 in Berlin
Als besondere Form der geregelten Zusammenarbeit zwischen Kirchen/Konfessionen an einem Ort ist in etlichen Regionen Deutschlands auf der Basis der Charta Oecumenica die Idee der schriftlichen "Gemeindepartnerschaftsvereinbarungen" aufgegriffen worden. Dies geschieht meist in der Form, dass Kirchenleitungen Rahmenvereinbarungen entwickeln, die von den Gemeinden am Ort durch Partnerschaftsverträge inhaltlich gefüllt werden. Die Hauptintention besteht darin, die erreichten Standards ökumenischer Zusammenarbeit an einem Ort verbindlich festzuhalten, auf Dauer zu sichern und gemeindenah weiterzuentwickeln.
Solche Gemeindepartnerschaften gibt es im Bereich der ACK Baden-Württemberg (Baden), der ACK Südwest, der ACK Nordrhein-Westfalen und ACK Sachsen-Anhalt (Halle Nord). Gegenstand sind v.a. praktische Fragen der lokalen ökumenischen Zusammenarbeit (gemeinsame Gottesdienste, Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Projekte und Dienste). Bisher sind die meisten dieser Vereinbarungen bilateral, sie sind jedoch prinzipiell offen für multilaterale Zusammenarbeit. Diese ist anzustreben an allen Orten mit mehr als zwei ACK-Kirchen in unmittelbarer Nachbarschaft. Deshalb soll überall da, wo eine Partnerschaftsvereinbarung geplant ist, rechtzeitig geprüft werden, ob weitere Partner da sind.
Aus der Sicht der ACK sind Gemeindepartnerschaftsvereinbarungen als eine bestimmte Form ökumenischer Zusammenarbeit zu befürworten. Sie werden sowohl innerhalb größerer ACK-Strukturen (z.B. Stadt-ACKs) als auch unabhängig davon (an Orten ohne ACK) gebildet. In jedem Fall sollte der Kontakt zu den lokalen und/oder regionalen ACKs gepflegt werden. Die regionalen ACKs können umgekehrt zur Vernetzung der Gemeindepartnerschaften beitragen, um den Schatz der ökumenischen Erfahrungen an den verschiedenen Orten allgemein zugänglich und fruchtbar zu machen.